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Allgemeine Geschäftsbestimmungen 

Geltungsbereich

Die AGB regeln insbesondere die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen als Kunden und dem Restaurant Turandot (Ding Feng GmbH).

Die AGB sind massgebend für die Durchführung von Anlässen im Restaurant Turandot. Weiter sind die AGB für Events geltend, die das Restaurant Turandot für den Kunden an einem externen Ort, Location durchführt.


Auftragsbestätigung

Die AGB treten bei Annahme des Angebotes durch den Kunden in Kraft und sind Bestandteil der Auftragsbestätigung.

Preise

Die Preise verstehen sich in Schweizerfranken. Die MWST ist im Preis inbegriffen. Allfällige Preisänderungen sind vorbehalten.

Teilnehmerzahl

Änderungen der Teilnehmerzahl, gemäss Auftragsbestätigung, ist uns wie folgt im Vorfeld mitzuteilen.

Individuelle Vereinbarungen müssen in der Auftragsbestätigung vermerkt sein und vorab besprochen werden.


Dem Kunden werden die auf der Auftragsbestätigung gemeldete Teilnehmerzahl oder die gemeldete Teilnehmerzahl innerhalb der oben genannten Frist, in Rechnung gestellt.

Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl hat eine Anpassung des Auftrages zur Folge und wird in Rechnung gestellt.

Personenzahl                      Änderungsfrist

 < 50                                      3 Tage

51 – 100                                5 Tage

ab 101                                   10 Tage

Verlängerung

Die Sperrstunde im Kanton Zürich ist jeweils um 24:00 Uhr


Gerne beantragt das Restaurant Turandot eine Verlängerung. Die Kosten dafür sind vom Kunde zu begleichen.


Annullationsbedingungen

Infolge einer Annullation oder Verschiebung seitens des Kunden berechnen wir unsere Leistungen wie folgt.

 

Annulationstage                      Annulierungskosten

30                                               0%

29-21                                          20%

20-11                                          50%

10-3                                            75%

2-0                                             100%

Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke sind vom Restaurant Turandot zu beziehen, ausser es wurde etwas Anderes schriftlich vereinbart. Das Restaurant Turandot ist in solchen Fällen berechtigt, ein Zapfengeld zu verlangen. Dies muss auf der Auftragsbestätigung festgehalten werden.


Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden die bestätigten Preise und Konditionen in Rechnung gestellt. Miteinzubeziehen sind die in den AGB enthaltenen Regelungen. Vom Kunden nachträglich bestellte oder benutze Ware oder Dienstleistungen, die über die Auftragsbestätigung hinausgehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 10 Tagen, nach Erhalt, zu bezahlen. Eine Akontozahlung wird bei grösseren Anlässen, durch das Restaurant Turandot verlangt. Dies wird schriftlich in der Auftragsbestätigung vermerkt.

Haftung

Das Restaurant Turandot lehnt jegliche Haftung gegenüber dem Kunden für Schäden und Unfälle, die bei der Benutzung der gesamten Räumlichkeiten und Aussenbereiche des Restaurant Turandot in Uster entstehen, ab, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch für Events an einem externen, vom Kunden ausgewählten Ort, Lokalität, die durch das Restaurant Turandot ausgeführt und mitgestaltet werden.

Schäden und Versicherungen

Der Veranstalter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit der zur Verfügung gestellten Infrastruktur und Lokalität. Schäden oder Mängel sind dem Restaurant Turandot am Anlasstag umgehend mitzuteilen. Die durch den Kunden verursachten Schäden, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Feuerwerke

Das Abbrennen von Feuerwerken oder dergleichen, ist aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Restaurantareal im Innen- und Aussenbereich verboten. Sollte sich der Kunde diesem Verbot widersetzen, kommt der Kunde für alle Kosten, die entstehen könnten, auf. Weiter dürfen keine Himmelslaternen benutzt werden.

Verlust und Diebstahl

Bei Verlust, Schäden oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen, Geschenken, Utensilien, Waren usw. des Veranstalters, übernimmt das Restaurant Turandot und allfällige Partner keine Haftung.


Bei Aufbewahrung von jeglichen Gegenständen (Geschenke, Einrichtungsgegenstände, Musikinstrumente usw.) die der Kunde bim Restaurant Turandot bis zum Anlasstag zur Aufbewahrung übergibt, übernimmt das Restaurant Turandot und allfällige Partner keine Haftung.

Rücktrittsrecht

Hat das Restaurant Turandot begründeten Anlass zur Annahme, dass der Anlass oder das Arrangement die Sicherheit oder den Ruf des Restaurant Turandot gefährdet, kann das Restaurant Turandot vom Vertrag entschädigungslos zurücktreten.

Kann der Anlass infolge äusserer Einflüsse nicht stattfinden, ist das Restaurant Turandot nicht verpflichtet, für allfällig entstandene Kosten seitens des Kunden aufzukommen.

Kann infolge Krankheit oder Unfall der Köche des Restaurant Turandot der Anlass nicht durgeführt werden, kommt das Restaurant Turandot für allfällige Kosten seitens des Kunden nicht auf. Das Restaurant Turandot muss ein schriftliches Attest bzw. einen Beweis dem Kunden vorlegen.
 

Wertgutscheine

Wertgutscheine des Restaurant Turandot können ausschliesslich für Dienstleistungen des Restaurant Turandot eingelöst werden. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts in bar ist ausgeschlossen. Ist der Preis der Leistung, für die der Wertgutschein eingelöst wird, geringer als der Gutscheinwert, erhält der Einlösende einen Wertgutschein über den Differenzbetrag ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer des Wertgutscheins über den Differenzbetrag entspricht der verbleibenden, restlichen Gültigkeitsdauer des ursprünglichen, nur teilweise eingelösten Wertgutscheins. Der Anspruch auf Einlösung des Wertgutscheins verjährt innerhalb von zwei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Wertgutschein (gemäss Ausstellungsdatum) ausgestellt wurde.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die allgemeinen Bedingungen, sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten ist das Gericht in Uster.


Stand

Dezember 2023

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